Allgemeine GeschäftsbedingungenDer Voveiclub, bzw Touristservice
Ferienpark Vorauf , nachstehend "TSFV" abgekürzt, Ferienparkstr. 45, 83313
Siegsdorf, ist für die Eigentümer ausgesuchter Appartements,
Ferienwohnungen- / häuser ausschließlich als Vermittler tätig. Wir schließen
im Auftrag des Eigentümers, für diesen als dessen Vertreter einen Vertrag,
ab. Der Name des Beherbergungsobjektes wird auf der jeweiligen
Buchungsbestätigung benannt.
1. Reiseanmeldung/Beherbergungsvertrag
1.1. Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Abschluss des
Beherbergungsvertrages verbindlich an. Der Beherbergungsvertrag gilt als
abgeschlossen, sobald das Appartement- / Ferienwohnung mittels einer
Reservierungs- oder Buchungsbestätigung zugesagt oder – falls eine
schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war - auch mündlich oder
telefonisch bereitgestellt worden ist, und, gegebenenfalls, die geforderte
Anzahlung entrichtet wurde.
2. Bereitstellung der Ferienwohnungen/ Appartements
2.1. Reservierte Appartements-/ Ferienwohnungen stehen Ihnen am
Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine
spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten sich der TSFV das Recht vor,
kurzfristige bestellte Appartements, für die ein Anzahlungsbetrag nicht
eingegangen ist, nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben.
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die
Bereitstellung der reservierten Zimmer ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr
erfolgt. Sie werden gebeten, am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr das
Appartement besenrein zur Verfügung zu stellen und den Schlüssel an der
Rezeption bzw. bei benannten Personen abzugeben.
2.2. Der TSFV ist berechtigt, bei verspätetem Freizug Mehrkosten zu
berechnen.
3. Reiserücktrittskostenversicherung
Im Miet-/Reisepreis ist keine Reiserücktrittskostenversicherung enthalten,
deshalb empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss dieser.
4. Anzahlung / Bezahlung
4.1. Mit Vertragsabschluß (Zugang der
Reservierungs-/Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung von 50% des
Reisepreises fällig und innerhalb von 14 Tagen an uns zu bezahlen. Sie wird
auf den Gesamtpreis angerechnet. Die Restzahlung ist bei Abreise mit den
Nebenkosten zu bezahlen. Bei kurzfristigen Reservierungen, ist die Anzahlung
bei Anreise zu zahlen.
4.2. Der TSFV ist nur dann an die Reservierungs- /
Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Anzahlung / Zahlung in genannter Höhe
auf dem Geschäftskonto fristgerecht eingegangen ist. Ohne Anzahlung besteht
kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
5. Stornierungsgebühren / Rücktritt vom Vertrag
5.1. Vertragsauflösungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen
beider Partner erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der
Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung ( Posteingangsstempel ) beim
TSFV. Im Falle Ihres Rücktrittes können wir pauschalierte Rücktrittsgebühren
verlangen, bei denen wir ersparte Aufwendungen sowie die gewöhnlich mögliche
anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt haben. Bei Rücktritt des
Kunden gelten folgende Bedingungen:
– Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Belegungsbeginn 50,- Euro.
– Bei einem Rücktritt vom 60. bis zum 35. Tag vor Belegungsbeginn 50% des
Gesamtpreises.
– Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis 7. Tag vor Belegungsbeginn 80% des
Gesamtpreises.
Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige
Rechnungssumme fällig .
5.2. Ansprüche und Rechte aus dem Beherbergungsvertrag getroffenen
Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung TSFV an Dritte übertragen werden.
Stellen Sie einen Ersatzteilnehmer, so erheben wir für die Aufwendungen eine
Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro. Gelingt es uns, dass Objekt im
Vertragszeitraum anderweitig zu belegen, so beträgt unsere
Aufwandsentschädigung 70,- Euro.
6. Rücktritt der TSFV
Wir können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein
vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich
erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages
gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Beschädigung des Objekts und des Inventars. Kündigen wir,
so behalten wir den Anspruch auf den Gesamtpreis; wir müssen uns jedoch den
Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile an rechnen lassen,
die wir aus einer anderweitigen Belegung des Objektes erlangen,
einschließlich der uns eventuell von den Eigentümern gutgeschriebenen
Beträge.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter
Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht
von uns vertretbaren Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so
besteht kein Anspruch Ihrerseits auf anteilige Rückerstattung. Wir bezahlen
jedoch diejenigen Beträge zurück, die wir aus einer anderweitigen Vermietung
des Objektes erlangen.
8. Haftung und Pflichten
8.1. Das Vertragsobjekt darf nur mit der im Vertrag angegebenen
Personenzahl belegt werden. Abweichungen hiervon bedürfen einer vorherigen
schriftlichen Verein barung mit dem TSFV. Die angegebene max. Personenzahl
schließt auch Kinder ein. Im Falle einer Überbelegung sind wir berechtigt,
eine zusätzliche angemessene Vergütung für den Zeitraum der Überbelegung zu
verlangen und die überzähligen Personen haben unverzüglich das Mietobjekt zu
verlassen.
8.2. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf den
Grundstücken, ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung, erlaubt. Sie
verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, dass Objekt pfleglich zu
behandeln.
8.3. Der TSFV haftet für alle mit Ihnen vereinbarten Leistungen. Sie
haften in vollem Umfang für verursachte Schäden in dem Mietobjekt oder
seinen sonstigen Einrichtungen. Die Haftung des TSFV wird auf Schäden
beschränkt, die vom TSFV vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
wurden. 8.4. Der TSFV haftet nicht für den Verlust oder Beschädigung
durch eingebrachte Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des
eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Einstellung des PKW
auf dem Parkplatz sowie Unterstellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
8.5. Sie werden gebeten unmittelbar nach Ankunft eventuelle Mängel zu
melden. 8.6. Bei Auszug muss das Objekt mit allem Zubehör von Ihnen
gesäubert werden. Diese Pflicht gilt unabhängig von der Reinigung durch den
TSFV oder dessen Beauftragten. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß
durchgeführter Reinigung sind wir berechtigt, die entstehenden Kosten für
den Mehraufwand zu berechnen.
8.7. Sie verpflichten sich weiter, bei eventuell auftretenden
Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.
8.8. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß
erhaltener Reiseleistungen sind unverzüglich, noch während seines
Aufenthaltes gegenüber dem TSFV schriftlich anzuzeigen.
8.9. Ein Haustier darf nur nach vorheriger, schriftlicher
Vereinbarung mit dem TSFV mitgebracht werden. Dieses muss in der
Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere
verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.
9 Weitere Obliegenheiten des Kunden, Ausschlussfrist
9.1. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung sind Sie
verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu
verlangen. Ist die örtliche Vertretung nicht erreichbar oder wird Abhilfe
nicht geschaffen, so sind Sie verpflichtet, den Mangel unverzüglich
gegenüber TSFV unter der vorstehenden angegebenen Anschrift, bzw. Telefon-
und Faxnummern anzuzeigen. Ansprüche Ihrerseits entfallen nur dann nicht,
wenn die Ihnen obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
9.2. Für den Fall des Vorliegen eines erheblichen Mangels, für den
wir vertraglich einzustehen haben, sind Sie berechtigt uns eine Frist zur
Behebung zu stellen.
9.3. Sie sind verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis innerhalb eines Monats ab vertraglich vorgesehenem Ende
der Belegung geltend zu machen.
9.4. Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten
Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie
für Schäden, die Ihnen oder Ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder
bestimmungswidrige Benutzung des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtungen
entstehen, haften wir nicht, es sei denn, dass uns eine schuldhafte
Verletzung von Aufklärungs-, Hinweisund Sorgfaltspflicht zur Last fällt. Die
Haftung ist auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
worden sind, beschränkt
10. Verjährung, Sonstiges
10.1. Ihre Ansprüche sowie Ihrer Mitreisenden uns gegenüber, gleich
aus welchem Rechtsgrund- jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter
Handlungverjähren nach 6 Monaten ab dem vertraglich vorgesehenen
Belegungsende. Dies gilt insbesondere auch für Ansprüche aus der Verletzung
vor- und nachvertraglicher Pflichten und den Nebenpflichten aus dem Vertrag.
10.2. Eine Abtretung jedweder Ansprüche Ihrerseits im Zusammenhang
mit dem Vertrag sind ausgeschlossen.
10.3. Sollten einige vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder
unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Ihre Gültigkeit, und
die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
11. Kurtaxe
Kurtaxbeträge sind im Reisepreis nicht enthalten! Für den Aufenthalt ist
eine Kur taxe lt. Satzung der jeweiligen Gemeinde zu entrichten.
12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Traunstein vereinbart.
Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.